Finanzierungshilfe

Firmenpartnerschaften

Unternehmen, welche Ihren Mitarbeitern eine Ausbildung beim Coaching Institut living sense finanzieren profitieren doppelt. Neben der Garantie von hervorragend ausgebildeten Mitarbeitern haben Sie die Möglichkeit, durch Firmenpartnerschaften von interessanten Rabatten zu profitieren.

Firmenpartnerschaft Diamant: Abonnement für 20 Ausbildungsplätze (Wahlweise Zertifikat oder Diplomstufe und 1/2 Masterstufe) mit 20% Rabatt

Firmenpartnerschaft Gold: Abonnement für 15 Ausbildungsplätze (Wahlweise Zertifikat oder Diplomstufe und 1/2 Masterstufe) mit 15% Rabatt

Firmenpartnerschaft Silber: Abonnement für 10 Ausbildungsplätze (Wahlweise Zertifikat oder Diplomstufe und 1/2 Masterstufe) mit 10% Rabatt

Weiterbildungsfonds der Temporärbranche

Wer dem Gesamtarbeitsvertrag Personalverleih untersteht, profitiert von subventionierter Weiterbildung. Das Coaching Institut steht auf der Liste der anerkannten Ausbildungsinstitute für den Erhalt der Finanzierung. Hier finden Sie weitere Informationen.

Subjektfinanzierung durch den Bund

In Kombination mit folgenden eidg. Berufsprüfungen, sind unsere Coaching-Ausbildungen zur Subjektfinanzierung zugelassen! Sie können nach Ihrer eidg. Prüfung, unabhängig vom Resultat, beim Bund eine Rückerstattung von bis zu 50% Ihrer Ausbildungskosten beantragen!

  • FA betrieblicher Mentor*in/Coach SCA (Prüfungsträger SCA und Swiss Leaders)
  • FA Job Coach (Prüfungsträger Berufsprüfungen Arbeitsintegration)
  • HFP Coach/Supervisor*in (Prüfungsträger BSO)
  • HFP psychosoziale Beratung (Prüfungsträger SGfB)

Förderung im Falle einer Neuorientiertung (RAV, IV)

Eine Kostengutsprache oder Kostenübernahme von Ausbildungen wird durch die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV), Invalidenversicherungen oder Arbeitslosenämter individuell entschieden. Sollten Sie für die Einreichung einer Kostengutsprache weitere Informationen der Ausbildung benötigen, unterstützen wir Sie gerne.

Steuererleichterung

Aufwendungen für die berufliche Weiterbildung sind bei Angestellten bei den Einkünften aus nicht selbständiger Arbeit abzugsfähig. Im Rahmen der Einkünfte aus selbständiger Arbeit stellen diese Aufwendungen für Selbständige Betriebsausgaben dar. Da die Dokumentation und Prozesse von Kanton zu Kanton unterschiedlich sein können, empfehlen wir Ihnen sich hier mit einem Steuerexperten zu besprechen um das bestmöglichste herauszuholen. Gerne stellen wir notwendige Bestätigungen auf Wunsch aus.