Subjektfinanzierung

Subjektfinanzierung einfach erklärt

Subjektfinanzierung einfach erklärt

Mit der Subjektfinanzierung unterstützt der Bund Ausbildungen, welche zu einem eidgenössischen Fachausweis, oder zu einer eidgenössisch anerkannten, höheren Fachprüfung (Diplom) führen. Diese Beiträge dienen der Förderung des Bildungsniveaus und tragen dazu bei, dass der Arbeitsmarkt von qualifizierten Berufsfachleuten profitieren kann.

Welche Kurse von living sense sind von der Subjektfinanzierung betroffen?

Welche Ausbildungen von living sense sind von der Subjektfinanzierung betroffen?

Wir bereiten auf folgende eidgenössische Abschlüsse vor:
  • FA betrieblicher Mentor*in/Coach SCA (Prüfungsträger SCA und Swiss Leaders)
  • FA Job Coach (Prüfungsträger Berufsprüfungen Arbeitsintegration)
  • HFP Coach/Supervisor*in (Prüfungsträger BSO)
  • HFP psychosoziale Beratung (Prüfungsträger SGfB)
Alle Ausbildungen, welche direkt auf einen dieser Abschlüsse hinarbeiten, (Cert. Integral Coach, Diplomstufe Coaching, Retreat, Stufe 3, Stufe 4 in unserem Ausbildungskonzept) profitieren von den Subjektfinanzierungen.

Egal welchen Weg Sie zu Ihrem Ziel einschlagen – am Ende wartet nicht nur der berufliche Erfolg, sondern auch eine schöne finanzielle Unterstützung durch den Bund.

Wie hoch ist die effektive Auszahlung durch den Bund?

Wie hoch ist die effektive Auszahlung durch den Bund?

Die Subjektfinanzierung orientiert sich an den Ausgaben der Studierenden, wobei bis zu 50% der Ausbildungskosten übernommen (Lehrgangskosten -> Kosten wie Anreise/Verpflegung und Prüfungsgebühren sind davon nicht betroffen) werden.

Auf Niveau der Berufsprüfung (eidg. FA. betr. Mentor/in) werden maximal CHF 9´500 ausbezahlt (also 19´000 Ausbildungskosten) und auf Niveau der höheren Fachprüfung liegt der Höchstbetrag bei CHF 10´500 (also 21´000 Ausbildungskosten)

Fun Fact: Studierende, die bis zur höheren Fachprüfung gehen, können die Subjektinfizierung zweimal beantragen – einmal pro Niveau und Prüfung und damit theoretisch von bis zu CHF 20´000 Beteiligung (also 40´000 Ausbildungskosten) profitieren.

Wann bekomme ich das Geld vom Bund?

Nachdem Sie an der eidg. Prüfung teilgenommen haben (unabhängig vom Ergebnis) können sie die Rückvergütung beantragen. Das Verfahren ist elektronisch möglich und verhältnismässig einfach. Nur voll bezahlte Rechnungen und abgeschlossene Ausbildungen können dabei beantragt werden.

Personen mit einem niedrigen, steuerbaren Einkommen, haben zudem die Möglichkeit diese Finanzierung vorab zu beantragen, um die anfallenden Kosten früher zu decken. Anträge können nur von den betroffenen Person eingereicht werden. Institute wie living sense können und dürfen dabei nicht massgeblich unterstützen.

 

Was gibt es weiter zu beachten?

Die Subjektfinanzierung gilt nur für private Personen, mit Wohnsitz in der Schweiz. Ausbildungskosten, welche durch ein Unternehmen bezahlt werden, sind nicht bezugsberechtigt. Sollte sich Ihr Unternehmen an den Ausbildungskosten beteiligen, ist es vorteilhaft, diese Beteiligung als Lohn oder als finanziellen Bonus zu beziehen.

Erklärvideo vom Bund zur Subjektfinanzierung