Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gut zu wissen
Die hier definierte Bestimmungen bilden einen integrierenden Bestandteil der vorstehenden Ausbildungsvereinbarung mit der living sense GmbH, des Coaching Instituts und der Akademie für integrales Bewusstsein Soul Sense. Der hier verwendete Begriff Lehrgang umfasst sämtliche ausgeschriebenen Lehrveranstaltungen (Lehrgänge, Semester, Module, Seminare).
living sense - Ihre Vertragspartner
Unter der Bezeichnung living sense sind sämtliche Gruppengesellschaften der Living Sense Gruppe gemeint (living sense GmbH, Coaching Institut GmbH, Soul Sense GmbH) . Die fachspezifischen Lehrgänge werden jeweils von den zuständigen Gesellschaften (Kompetenzzentren) betreut, abgewickelt und durchgeführt).
Änderungen vorbehalten
Die in den Stundenplänen angegebenen Lektionen, Inhalte, Unterrichtszeiten, Laufzeiten, Daten und Gebühren können Veränderungsprozessen unterstehen, welche z.T. nicht im alleinigen Einflussbereich des Ausbildungszentrums liegen. Es bleibt dem Ausbildungszentrum daher vorbehalten, jederzeit alle Parameter der Lehrgänge entsprechend anzupassen. Dasselbe gilt für die in den Ausschreibungen nominierten Dozenten.
Anmeldung / Ausbildungsvereinbarung
Nach Buchung über die Homepage, per Mail, bei persönlicher Buchung vor Ort oder per Telefon ist der Ausbildungsvertrag formell abgeschlossen. Andere mündlich Absprachen zu dieser Vereinbarung sind ausgeschlossen. Annullierungen, Kündigungen, Änderungen und/oder Ergänzungen haben immer schriftlich per E-Mail (info@livingsense.ch) oder per Postbrief zu geschehen. (Auf dem Postweg gilt das Datum des Briefstempels). Nach Vertragsabschluss gelten die nachfolgenden Fristen und Regelungen für dessen Auflösung
Abmeldungen/ Vor- und Nachholen
Den Studierenden von living sense steht die Möglichkeit offen, verpasste Kurstage vorzuziehen oder nachzuholen. Diese Möglichkeit besteht in allen Kursen an allen Standorten (sowie online) solange ein Platz verfügbar ist.
Tage mit Abwesenheiten können im Voraus und im Nachhinein besucht und aufgeholt werden.
Für das Vor- oder Nachholen eines Kurstages ist sowohl die Anmeldung für den gewünschten Tag, sowie die Abmeldung für den nicht gewünschten Tag verpflichtend.
Um dies allen Studierenden zu ermöglichen, sind folgende Richtlinien bei der Abmeldung von Kurstagen zu beachten:
- Abmeldungen welche mind.14 Tage vor Durchführung getätigt werden benötigen keinen Nachweis und sind kostenfrei.
- Abmeldungen welche weniger als 14 Tage vor Durchführung getätigt werden benötigen ein Arztzeugnis (oder vergleichbares) oder sind mit einer Unkostenbeteiligung von CHF 150 für eine Neuanmeldung des Inhaltes verbunden.
- Nicht besuchte Tage ohne Abmeldung können nicht kostenfrei nachgeholt werden. Eine Neubuchung ist mit CHF 300 pro Kurstag kostenpflichtig.
Abmeldungen für Kurstage müssen schriftlich an abmeldung@livingsense.ch eingereicht werden. Abmeldungen, welche anderweitig kommuniziert werden können nicht berücksichtigt werden.
Annullation einer Anmeldung
Jede Anmeldung innerhalb von 14 Tagen ab Buchung unterliegt der Kulanzfrist und kann kostenfrei storniert werden. Die Kulanzfrist erlischt vollumfänglich 7 Wochentage vor Kursbeginn. Danach gelten folgende verbindliche Regelungen. Bei telefonischen oder mündlichen Anmeldungen gilt das Datum der Kursbestätigung als Beginn der Kündigungsfrist.
Erfolgt die Kündigung
Bis 90 Tage vor Lehrgansstart ist eine Kündigung kostenfrei.
- zwischen dem 89 – 60 Tag vor Lehrgangsstart: sind 20% der vorgenannten Lehrgangsgebühren fällig
- zwischen dem 59 – 30 Tag vor Lehrgangsstart sind 60% der der vorgenannten Lehrgangsgebühren fällig
- Ab dem 29 Tag vor Lehrgangsstart sind 100% der vorgenannten Lehrgangsgebühren fällig
Das jeweilige Datum des Lehrgangsstarts (1. Ausbildungstag) und die entsprechenden Semesterdaten sind aus den Stundenplänen bzw. der Kursbestätigung ersichtlich. Vereinbarte Zahlungsmodelle bleiben auch im Falle einer kostenpflichtigen Kündigung bestehen. Ein Kursangebot ist ganzheitlich zu betrachten, als einzelnes Produkt. Ein Rücktritt von einzelnen Kurstagen ist somit nicht möglich.
Angebote, welche Online durchgeführt werden oder einen Onlineanteil enthalten sind kurz nach Buchung für den Kunden verfügbar und benötigen eine Anmeldung und Registration. Sowohl die Kulanzfrist als auch die Kündigungsfrist erlischt vollumfänglich, sobald eine Registration und somit Zugriff zum Onlinesegment erfolgt ist. Mit Registration gilt der Kurs als gestartet in Bezug auf die Lehrgangsgebühren. Bei Ausbildungen, welche Blended-Learning beinhaltet. Erlischt die Kündigungsfrist/Kulanzfrist bei Bearbeitung,Streaming oder Download der Inhalte, im Gegensatz zur Registrierung, sofort.
Kursangebote bei denen Verpflegung und/oder Übernachtungsbestandteil (z.B. Persönlichkeitsretreats oder Ferienakademie) teil des Ausbildungsangebotes sind nach Ablauf der Kulanzfrist vollumfänglich kostenpflichtig.
Wir empfehlen Ihnen für Ihre Bildung eine Annulationsversicherung bei einem Versicherungsanbieter abzuschliessen.
Ausbildungsunterbruch durch Krankheit / Schwangerschaft / Unfall
Die Ausbildung kann bei Krankheit / Schwangerschaft / Unfall für einen Zeitraum von max. 2 Jahren unterbrochen werden. Der Teilnehmer/Die Teilnehmerin kann bei einem Wiedereinstieg die bereits besuchten Kurstage fakultativ wiederholen.
Die Zahlungsvereinbarung bei Ratenmodellen bleibt auch im Falle eines Unterbruchs in der ursprünglichen Frist bestehen. Bereits geleistete Zahlungen werden für die Phase des Unterbruchs nicht zurückerstattet.
Diese Regelung setzt voraus, dass der besuchte Lehrgang auch zum Zeitpunkt der Wiederaufnahme noch im Ausbildungsprogramm vorhanden ist. Änderungen bleiben vorbehalten. Sollte der Lehrgang oder Teile des Inhaltes nicht mehr durchgeführt werden, wird dem Teilnehmer/der Teilnehmerin adäquater Ersatz angeboten.
Möglichkeiten zur Umbuchung
Diese Regelungen betreffen sämtliche Seminare, Weiterbildungen und Studiengänge mit Ausnahme der Retreats & der Formate in der Ferienakademie, welche in Verbindung mit einem residenziellen Aufenthalt stehen. Für Retreats & Formate der Ferienakademie gilt die Regelung der Verbindlichkeit einer Buchung zu 100% für die Kurskosten und die Verpflichtung gegenüber den Location & Cateringpartnern. Wir empfehlen im eigenen Interesse dringlich den Abschluss einer Annullationsversicherung
Umbuchung in einen Folgekurs
Eine Umbuchung mit zeitlicher Verschiebung in einen Folgekurs mit identischem Inhalt ist vor Kursbeginn innerhalb eines Zeitrahmens von 2 Jahren kostenfrei möglich (Ausnahme Retreats & Ferienakademie). Die ursprünglichen Kündigungsfristen und Zahlungsfristen bleiben jedoch auf der Datierung der bisherigen Buchung bestehen. Erfolgt eine Umbuchung nach Kursstart in einen identischen Lehrgang mit späterem Datum, tritt die Regelung zum Studienunterbruch in Kraft.
Umbuchungen in einen Lehrgang mit vergleichbarem Umfang, jedoch mit anderem Inhalt
Wünscht ein Teilnehmer eine Umbuchung in ein anderes Lehrgangsformat im vergleichbaren Umfang und in identischer Kostenstruktur, gelten folgende Regelungen:
- Bis 30 Tage vor Lehrgangsstart jederzeit kostenfrei möglich (Ausnahme Retreats & Ferienakademie) Die ursprünglichen Kündigungsfristen und Zahlungsfristen bleiben jedoch auf der Datierung der bisherigen Buchung bestehen.
- 30 – 1 Tag vor Lehrgangsbeginn möglich (Ausnahme Retreats & Ferienakademie). Die ursprünglichen Kündigungsfristen und Zahlungsfristen bleiben jedoch auf der Datierung der bisherigen Buchung bestehen. Diese kurzfristige Umbuchung löst eine Gebühr von CHF 250.—aus.
Umbuchen nach Lehrgangsstart bis zur Absolvierung von 30% des Lehrgangs möglich (Ausnahme Retreats & Ferienakademie). Die bereits besuchten Kurstage des bisherigen Formates werden prozentual zum Kurspreis zusätzlich verrechnet, sofern es sich nicht um eine deklarierte Überschneidung durch eine Lehrgangsverknüpfung handelt. Die ursprünglichen Kündigungsfristen und Zahlungsfristen bleiben jedoch auf der Datierung der bisherigen Buchung bestehen.
Ist der neu gewählte Lehrgang kostenintensiver, wird der Differenzbetrag mit buchungsaktuellen Zahlungsfristen nachträglich ergänzend in Rechnung gestellt. Zusatzregelung Umbuchung in vergleichbaren Lehrgang mit tieferen Kosten.
Ist der neu gewählte Lehrgang kostengünstiger, wird dem Kunden einen Bildungsgutschein für den Differenzbetrag erstellt. Es erfolgt keine Auszahlung.
Datenschutz
Die Bearbeitung von Personendaten erfolgt in Übereinstimmung mit unserer Datenschutzerklärung. Mit der Anmeldung bestätigt der Kursteilnehmende, dass er die Datenschutzerklärung und die darin umschriebene Bearbeitung seiner Personendaten zur Kenntnis genommen hat.
Hygienevorschriften und Auflagen
Die Kursteilnahme steht unter der Voraussetzung, dass bundesweite, kantonale oder lokale Vorschriften zu Gesundheit und Sicherheit eingehalten werden. Eine Nichteinhaltung dieser Vorschriften, die es einem Kursteilnehmenden verunmöglicht an einem Kurs, Teil der Kurses oder möglichen Inhalten teilzunehmen ist gleichzusetzen mit einem unentschuldigten Fernbleiben der betroffenen Teilnehmer. Living sense ist in einem solchen Fall nicht in der Verpflichtung einen Ersatz oder Wiederholungsinhalte zur Verfügung zu stellen. Eine solche Situation bezeichnet keine schwerwiegende Änderung der Inhalte seitens living sense.
Durchführung
Die living sense GmbH behält sich das Recht vor, Lehrgänge bei ungenügender Teilnehmerzahl zeitlich zu verschieben, zusammenzulegen oder abzusagen. Entscheidungen über den Start oder die Absage von Kursen werden spätestens 7 Tage vor dem geplanten ersten Schultag getroffen. Die Studierenden werden über solche Entscheidungen umgehend informiert. Bei kurzfristigen Absagen durch die living sense GmbH werden bereits bezahlte Lehrgangsgebühren zurückerstattet oder können für andere Lehrgänge angerechnet werden. Für den Schulbetrieb, die Anforderungen an Prüfungen und die Vergabe von Diplomen gelten die jeweiligen Wegleitungen und Prüfungsreglemente der einzelnen Lehrgänge
Zahlungskonditionen: Einmalzahlungen - Ratenzahlungen
Der Klient hat die Wahl zwischen einer Einmalzahlung und Ratenzahlungen, welche gebührenpflichtig sind.
Eine Einmalzahlung wird 10 Tage vor Kursstart fällig. Bei Buchungen die weniger als 10 Tage vor Kursbeginn stattfinden, wird die Zahlung innerhalb von 10 Tagen ab Buchung fällig.
Bei Ratenzahlungen wird die erste Rate mit der Buchung fällig. Jede weitere Rate folgt mit einem darauf aufbauenden Zahlungsziel von 30 Tagen. Bei Verzug einer Ratenzahlung wird der restliche Saldo per sofort fällig. Wir empfehlen daher die Auslösung eines Dauerauftrages für die Zahlungszeit.
Angebote im Ausland
Für Kursangebote welche mit einer Anreise/Auslandsreise voraussetzen, empfehlen wir eine Reiseversicherung. Die Reise selbst wird nicht durch living sense organisiert oder betreut, sondern ist Sache des Teilnehmers, genau wie sämtliche Einreisebestimmungen und Einhaltung lokaler Gesetzgebungen. Die Anreise sowie Abreise zum Kursort sind in der Verantwortung des Teilnehmers.
Zum Schutz von Mitarbeitenden und Teilnehmern können spezifische Regelungen an diesen Locations benötigt werden, diese sind verpflichtend. Bei Zuwiderhandlung kann es zum Ausschluss von Kurs und Kurslocation kommen.
Sollte Anreise durch living sense, eine Fluggesellschaft, oder durch das Hotel wegen Umwelt- oder Klimaeinflüssen oder aus Sicherheitsgründen abgesagt werden müssen, übernimmt die living sense GmbH keine Haftung. Diese allfälligen Schäden müssen durch die Reiseversicherung abgedeckt werden.
Für sämtliche Angebote im Ausland sind eine Reise-, Ausbildungs- und Krankenversicherung verbindlich. Die Versicherungen sind durch den Teilnehmer eigenständig abzuschliessen und nötige Ausweise sind mitzuführen. Für Reisen ins Ausland empfehlen wir zudem eine REGA-Mitgliedschaft zur Sicherung des Rücktransportes.
Für die Leistungen der Reiseanbieter (Hotel, Transfer, Seminarhäuser) ist je nach Destination eine Anzahlung von 20 -50% bei Buchung zu leisten. Die Restzahlung hat je nach Hotelrichtlinien vor Anreise zu erfolgen oder wird bei Anreise bezahlt. Die genauen Konditionen zur Zahlung sind auf der Anmeldebestätigung erwähnt. Ist die Zahlung nicht auf dem verrechnenden Bankkonto eingetroffen, kann die Teilnahme am Kurs und/oder Reise verweigert werden. In diesem Fall fallen 100% der Kurskosten an.
Studierende sind in der Verantwortung sich über mögliche Einreisebedingungen sowie lokale Auflagen, Gesetzgebungen sowie deren Umsetzung zu informieren. Die Entscheidung nicht einzureisen oder die Verhinderung einer Einreise durch lokale Behörden verändert die Abmelderegelungen nicht. Eine Anreise unter Verletzung von Gesetzgebungen oder Auflagen führt zum sofortigen Ausschluss des Studierenden ohne Anrecht auf Betreuung oder Vergütung.
Grundlagen Videoaufnahme/Audioaufnahme
Für den Gebrauch im Unterricht ist es Lehrpersonen erlaubt, Videoaufnahmen zu machen. Die Aufnahmen müssen der Erfüllung eines unmittelbaren pädagogischen Zieles dienen, wie zum Beispiel Rückmeldungen zum Lernprozess oder für Prüfungsauswertungen. Video und Audioaufnahmen sind nur mit dem jeweiligen Hinweis durch die Lehrperson gestattet. Es erfolgen zu keinem Zeitpunkt stillschweigende Aufnahmen. Die Videoaufnahmen, Audiomitschnitte oder Fotos dürfen zeitlich, räumlich, sachlich und inhaltlich unbeschränkt sowie unentgeltlich von living sense für Schulungs- sowie Ausbildungszwecke verwendet werden.
Aufnahmegeräte Videoaufnahmen / Audioaufnahmen
Videoaufnahmen sind nur mit Geräten von Living sense erlaubt. Die Geräte sind entsprechend auffällig zu kennzeichnen. Sämtliche Aufnahmen mit privaten Geräten (auch von Lernenden) sind strikte untersagt.
Unfallversicherung
Die Versicherung ist Sache der Studierenden. Die living sense GmbH lehnt jegliche Haftung ab.
Gesetze und Bundesrichtlinien
Im Falle von Reglementen/Gesetzgebungen/Auflagen durch Bund, Kantone und andere lokale Gesetzgeber können sich die Teilnahmebedingungen sowie Durchführungsbedingungen von Kursen, Seminaren und Ausbildung verändern. Teilnehmer sind in der Verpflichtung diese Anforderungen zu erfüllen, um weiter am Kurs teilzunehmen, da diese in ihrer Macht und Verantwortung liegen. Da es sich dabei nicht um eine Veränderung seitens living sense, sondern der lokalen Gesetzgebung, stellt dies keine grundlegende Veränderung von Angebot dar und ist kein Rücktrittsgrund. Living sense wird immer lokale wie auch nationale Gesetzgebungen einhalten und diese umsetzten. Zuwiderhandlung gegen Gesetzgebungen oder Nichteinhaltung von Teilnahmebedingungen, welche auf solchen Auflagen beruhen, wird als Versäumnis seitens des Teilnehmers gewertet. Living sene ist in keiner Weise verpflichtet eine Alternative für Teilnehmer zu stellen, welche sich nicht an lokale und nationale Reglemente und Gesetzgebungen halten können oder wollen.
Wird die Durchführung seitens living sense durch lokale oder nationale Reglemente unterbunden, so kann living sense entweder eine alternative Durchführungsform des Angebotes wählen oder das Angebot pausieren bis die Auflagen die Durchführung wieder ermöglichen.
Rabatte und Gutscheine
Von Rabatten, Aktionen, Gleichwertigkeitsanerkennungen und anderen Einflüssen auf den Kurspreis kann direkt bei der Buchung angewendet werden und nicht nachwirkend (Dies zählt auf für Ratenzahler). Diese werden stehts vollumfassend auf die ersten Rechnungsbeträge angewendet. Rabatte sind zeitlich begrenzt und nicht nachträglich anwendbar. Gutscheine haben eine Gültigkeit von 10 Jahren gemäss Konsumentenschutz.
Archivierung und Aufbewahrung
Im Einklang mit dem Datenschutzgesetz und den Richtlinien relevanter Berufsverbände sowie der Schweizer Gesetzgebung verpflichtet sich die living sense GMBH zur verantwortungsvollen Verwaltung und Aufbewahrung personenbezogener Daten unserer Studierenden. Unser Ziel ist es, Transparenz und Sicherheit im Umgang mit diesen Daten zu gewährleisten, unter Berücksichtigung der Notwendigkeit ihrer Aufbewahrung.
Aufbewahrung von Kursaspekten innerhalb der Abschlussfrist
Der Abschluss einer Ausbildung ist innerhalb der festgelegten Frist möglich, solange die erforderlichen Anforderungen erfüllt werden. Die Aufbewahrungsfrist kann von Kurs zu Kurs variieren. Während dieser Zeit bleiben die personenbezogenen Daten der Studierenden aktiv und nachprüfbar.
Aufbewahrung von Kursaspekten ausserhalb der Abschlussfrist
Für Kurse, die weniger als 10 Jahre zurückliegen: Modulzertifikate sowie Diplome und deren einzigartige Siegelnummern werden für einen Zeitraum von 10 Jahren aufbewahrt und können gegen eine Gebühr als Kopie angefordert werden. Im Zusammenhang damit werden zertifikatsrelevante Informationen, Kursanfangs- und -enddaten sowie Zahlungsnachweise gespeichert. Kursrelevante Eckdaten, wie Stundenpläne und Kursplanungen, werden zur Nachweisführung fünf Jahre lang aufbewahrt.
Neuzertifizierung / Wiedereinstieg: Ein Wiedereinstieg oder eine Neuzertifizierung in einen Kurs, dessen Frist abgelaufen ist, ist bis zum Ablauf der 10-Jahresfrist zu vergünstigten Konditionen möglich. Die Kosten hierfür betragen 33% des aktuellen Kurspreises. Der Abschluss erfolgt gemäß den aktuellen Anforderungen, Wegleitungen sowie Prüfungsordnungen. Prüfungsgebühren, sofern nicht im Kurspreis enthalten, fallen vollständig an. Dies gilt nur für das bestehende Kursprogramm und sofern die Kursaspekte noch in vergleichbarer Form und Namensgebung vorhanden sind. Für Kurse, deren Kerninhalt nicht mehr im Ausbildungsportfolio enthalten ist, besteht keine Möglichkeit des Neueinstiegs
Aufbewahrung von Kursaspekten die älter als 10 Jahre sind
Für Kurse und deren Teilnehmer, die älter als 10 Jahre sind, wird keine Archivierung durchgeführt. Nachweise und Bestätigungen werden nicht über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus aufbewahrt und können nicht erneut ausgestellt oder nachgewiesen werden. Aus Sicherheitsgründen können extern eingereichte Unterlagen nicht berücksichtigt werden. Ein Neueinstieg in einen Kurs ist nach 10 Jahren nicht mehr möglich
Zuletzt aktualisiert
Februar 2024