Master Dipl. Business Coaching
Master Dipl. Business Coaching
Sie arbeiten gestützt auf integrale Supervisions- & Management-Modelle und verfügen über ein differenziertes Interventionsspektrum für komplexe Aufgabenstellungen als Organisationsberater*in, oder Supervisor*in-Coach.
Sie bereiten sich (fakultativ) auf die HFP Supervision/Coaching, oder der HFP Organisationsberater*in vor und erfüllen schrittweise die Anforderungen für Ihre Zulassung zur Prüfung.
Supervision-Coaching sind gemäss Prüfungswegleitung als auf professionelle Beratungsformate zu verstehen, welche auf das Arbeits- und Berufsfeld zugeschnittenen sind. Sie richten sich an Einzelpersonen, Gruppen, Teams und Organisationen und haben mit der Begleitung von Lern-, Veränderungs- und Entwicklungsprozessen im Arbeits- und Berufsfeld zu tun. Sie gehören ins breite Spektrum der Prozessberatung.
Organisationsberater*innen gestalten, steuern und begleiten Veränderungs- und Entwicklungsprozesse von Gesamt- oder Teilorganisationen in ihren Kontexten unter Berücksichtigung der Firmenkultur.
Ihre Ausbildung auf Master-Level ist international und qualitätsgeprüft!
Der Fokus dieser Ausbildung liegt auf dem beruflichen Kontext von Supervision und Coaching. Dennoch vermögen Sie durch das integrale Verständnis ihrer Arbeitsweise einen Transfer in ausserberufliche Kliententhemen zu gewährleisten.
Themenschwerpunkte dieser Ausbildungsstufe sind:
Erfahrungen in Beratungsprozessen erweitern:
- Ausgangslage klären
- Auftrag und Ziele formulieren
- Zusammenarbeit vereinbaren
- Beratungsprozesse beginnen, führen und abschliessen
- Prozesse evaluieren und reflektieren
Kernkompetenzen festigen und ausbauen
- Wertehaltung und Ethik benennen und reflektieren
- Genderkompetenzen reflektieren und festigen
- Rollenbewusstsein reflektieren und weiter entwickeln
- Gesprächstechniken erweitern und reflektieren
- Beziehungen gestalten, aufbauen und lösen
- Konfliktsituationen wahrnehmen, klären und lösen
Organisationsentwicklung
- Die Wahrnehmung einer Organisation
- Die Phasen und der Ablauf eines Veränderungsprozesses
- Die Landkarte und die Dramaturgie eines Veränderungsprozesses
- Die Ursachen für eine Veränderung
- Rollen und Mentalitäten im Veränderungsprozess
- Spielarten der Gegnerschaft
- Bedrohungsabwehr, Defensivroutinen
- Unternehmenskultur
- Die Bedeutung von Widerstand
- Analyseinstrumente
- Archetypische Organisationsstrukturen
- Die Phasen der Gruppenentwicklung
- Werthaltungen in der Krise
- Rollenverhandlungsprozesse
- Projektarbeit
- Holistisches Leadership
- New Work – Agilität – Digitale Welt
Teambuilding und Teamdevelopment
- Rollenverteilung im Team
- Dysfunktionale und funktionale Rollen
- Typische Probleme von Teams
- Kulturelle Unterschiede
- Phasen der Veränderung
- Dimensionen von Teams
- Interventionen indoor und outdoor
- Wirkungskontrolle der Interventionen
Supervision
- Supervisionsformate
- Methoden der Supervision
- Gestaltung von Supervisionen
- Fehlerkultur
- Umgang mit Projektionen
- Feedbackkultur in Supervisionen
Falls Sie die Zulassungsbedingungen für die HF Supervisor-Coach erfüllen und an dieser eidg. Prüfung teilnehmen, können Sie von der Subjektfinanzierung profitieren und erhalten bis zu 50% Ihrer Ausbildungskosten durch den Bund zurückerstattet.
Abschluss
Diplom Master Business Coach CIS
Fakultativ eidg. Diplom / HFP
- Fachrichtung Supervisor*in-Coach oder
- Fachrichtung Organisationsberater*in
Startseite – Höhere Fachprüfung für Beratungspersonen (hfpberatung.ch)
Zur Prüfung höheren Fachprüfung wird zugelassen, wer:
Über den eidg. Fachausweis betriebliche*in Mentor*in verfügt,
oder
- über einen Abschluss der Tertiärstufe verfügt und mindestens 6 Jahre Berufserfahrung hat und als Supervisandin resp. Supervisand 30 Stunden Supervision oder als Coachee 30 Stunden Coaching nachweist;
und
- als Kandidatin resp. Kandidat der Fachrichtung Supervisorin-Coach/Supervisor-Coach mindestens 15 Beratungsprozesse mit insgesamt mindestens 80 Stunden durchgeführt hat.
- während mindestens 2 Jahren an mindestens 8 Sitzungen mit insgesamt mindestens 20 Stunden einer Intervisionsgruppe teilgenommen hat.
- während mindestens 1 Jahr von einer Lehrsupervisorin oder einem Lehrsupervisor in der angestrebten Fachrichtung in mindestens 10 Sitzungen mit insgesamt mindestens 15 Stunden begleitet worden ist.
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Teilnahme an dieser Ausbildung
- Ausbildungsstufe 1 Cert. Integral Coach oder vergleichbare Ausbildung
- Ausbildungsstufe 2 Expertenstufe Coaching oder vergleichbare Ausbildung
- Ausbildungsstufe 3 – betrieblich*e Mentor*in
oder
- Ausbildung zum Dipl. Executive Mentor*in (living sense executive)
Voraussetzung für den Abschluss als Dipl. Master Business Coaching
- Mind. 80 % besuchte Kurseinheiten
- Reflektierte fachliche und persönliche Entwicklung
- 15 Beratungsprozesse mit insgesamt mindestens 80 Stunden
- Insgesamt mind. 10 bestätigte Supervisionssitzungen
- Kompetenznachweis (Diplomarbeit)
- 2 absolvierte Persönlichkreitsretreats aus dem living sense Portfolio (Die besuchten Retreat aus vorangegangenen Ausbildungsstufen werden angerechnet. Gleichwertigkeitsanerkennung lediglich von äquivalent akkreditierten Bildungsinstituten)
Wenn Sie über den Fachausweis betriebliche/r Mentor/in verfügen, profitieren Sie von einem vereinfachten Zugang zur höheren Fachprüfung.
Sollten Sie Ihre Vorbildung in einem anderen Institut absolviert haben, prüfen wir gerne Ihre Zulassung zu dieser Ausbildungsstufe.
Zur Prüfung höheren Fachprüfung wird zugelassen, wer:
Über den eidg. Fachausweis betriebliche*in Mentor*in verfügt,
oder
- über einen Abschluss der Tertiärstufe verfügt und mindestens 6 Jahre Berufserfahrung hat und als Supervisandin resp. Supervisand 30 Stunden Supervision oder als Coachee 30 Stunden Coaching nachweist;
und
als Kandidatin resp. Kandidat der Fachrichtung Supervisorin-Coach/Supervisor-Coach mindestens 15 Beratungsprozesse mit insgesamt mindestens 80 Stunden durchgeführt hat.
während mindestens 2 Jahren an mindestens 8 Sitzungen mit insgesamt mindestens 20 Stunden einer Intervisionsgruppe teilgenommen hat.
während mindestens 1 Jahr von einer Lehrsupervisorin oder einem Lehrsupervisor in der angestrebten Fachrichtung in mindestens 10 Sitzungen mit insgesamt mindestens 15 Stunden begleitet worden ist.
KursleiterInnen
Herzlich willkommen bei living sense
Mein Name ist Julia Cattai. Als Gründerin des Coaching Instituts ist es mir eine Freude, Ihnen unsere Trainer*innen-Philosophie vorzustellen. In unseren Bildungsoasen wirken rund vierzig erfahrende Master-Coaches, Supervisor*innen und Ausbilder*innen.
In Ihrem Studiengang werden Sie von einem Team aus mindestens vier Trainer*innen begleitet. So profitieren Sie von einem reichhaltigen, vielfältigen Portfolio aus Erfahrungen und unterschiedlichem Expertenwissen. Sie dürfen darauf vertrauen, dass alle unsere Trainer*innen auch methodisch-didaktisch geschult sind und sich im Markt als erfolgreiche Coaches und/oder Mentor*innen etablieren konnten.
Ihr Ausbildungsteam
Wir begegnen Ihnen mit einer wertschätzenden und anerkennenden Haltung Ihrer bisherigen Erfahrungen auf «gleicher Augenhöhe». Mit Herzblut engagieren wir uns für Ihre Ziele und Projekte. Um mehr über uns zu erfahren, laden wir Sie ein, unsere Porträts unter dem Link zu besuchen.
Wir pflegen die Überzeugung des «lebenslangen Lernens». Daher erleben unsere Curricula jährlich einen dynamischen Zuwachs an Kompetenzen. Die schönsten Leistungsnachweise für unsere Trainer*innen sind jedoch die regelmässigen Top-Bewertungen unserer Studierenden. Schon zum dritten Mal haben wir im Rahmen der neutralen Erhebung von «Ausbildung-Weiterbildung» 6 Sterne erhalten. Wir freuen uns darauf, auch Sie mit unserem «Feu sacré» für das Coaching zu entflammen!
Kursinvestition
Kursgebühren: CHF 5’900.–
Kompetenznachweis: CHF 0.–
Einschreibegebühr: CHF 0.–
Ihre Vorteile
Subjektfinanzierung einfach erklärt
Mit der Subjektfinanzierung unterstützt der Bund Ausbildungen, welche zu einem eidgenössischen Fachausweis, oder zu einer eidgenössisch anerkannten, höheren Fachprüfung (Diplom) führen. Diese Beiträge dienen der Förderung des Bildungsniveaus und tragen dazu bei, dass der Arbeitsmarkt von qualifizierten Berufsfachleuten profitieren kann.
Welche Ausbildungen von living sense sind von der Subjektfinanzierung betroffen?
- FA betrieblicher Mentor*in/Coach SCA (Prüfungsträger SCA und Swiss Leaders)
- FA Job Coach (Prüfungsträger Berufsprüfungen Arbeitsintegration)
- HFP Coach/Supervisor*in (Prüfungsträger BSO)
- HFP psychosoziale Beratung (Prüfungsträger SGfB)
Egal welchen Weg Sie zu Ihrem Ziel einschlagen – am Ende wartet nicht nur der berufliche Erfolg, sondern auch eine schöne finanzielle Unterstützung durch den Bund.
Wie hoch ist die effektive Auszahlung durch den Bund?
Die Subjektfinanzierung orientiert sich an den Ausgaben der Studierenden, wobei bis zu 50% der Ausbildungskosten übernommen (Lehrgangskosten -> kosten wie Anreise/Verpflegung und Prüfungsgebühren sind davon nicht betroffen) werden.
Auf Niveau der Berufsprüfung (eidg. FA. betr. Mentor/in) werden maximal CHF 9´500 ausbezahlt (also 19´000 Ausbildungskosten) und auf Niveau der höheren Fachprüfung liegt der Höchstbetrag bei CHF 10´500 (also 21´000 Ausbildungskosten)
Fun Fact: Studierende, die bis zur höheren Fachprüfung gehen, können die Subjektinfizierung zweimal beantragen – einmal pro Niveau und Prüfung und damit theoretisch von bis zu CHF 20´000 Beteiligung (also 40´000 Ausbildungskosten) profitieren.
Wann bekomme ich das Geld vom Bund?
Nachdem Sie an der eidg. Prüfung teilgenommen haben (unabhängig vom Ergebnis) können sie die Rückvergütung beantragen. Das Verfahren ist elektronisch möglich und verhältnismässig einfach. Nur voll bezahlte Rechnungen und abgeschlossene Ausbildungen können dabei beantragt werden.
Personen mit einem niedrigen, steuerbaren Einkommen, haben zudem die Möglichkeit diese Finanzierung vorab zu beantragen, um die anfallenden Kosten früher zu decken. Anträge können nur von den betroffenen Person eingereicht werden. Institute wie living sense können und dürfen dabei nicht massgeblich unterstützen.
Was gibt es weiter zu beachten?
Die Subjektfinanzierung gilt nur für private Personen, mit Wohnsitz in der Schweiz. Ausbildungskosten, welche durch ein Unternehmen bezahlt werden, sind nicht bezugsberechtigt. Sollte sich Ihr Unternehmen an den Ausbildungskosten beteiligen, ist es vorteilhaft, diese Beteiligung als Lohn oder als finanziellen Bonus zu beziehen.